Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1959 - V ZB 1/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,6595
BGH, 06.03.1959 - V ZB 1/59 (https://dejure.org/1959,6595)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1959 - V ZB 1/59 (https://dejure.org/1959,6595)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1959 - V ZB 1/59 (https://dejure.org/1959,6595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,6595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 477
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1953 - IV ZR 30/53

    Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 06.03.1959 - V ZB 1/59
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Rückerstattungsgesetze die Rechts folgen eines Rückerstattungsvorgangs abschließend geregelt haben und daß es sich hierbei um Sondervorschriften handelt, die eine Anwendung der allgemeinen Bestimmungen auf den gleichen Vorgang ausschließen (vgl. BGHZ 10, 340, 344 = NJW 1953, 1909 und das dort angeführte Schrifttum; ferner Enneccerus/Nipperdey Allg. Teil des bürgerlichen Rechts 1. Bd. 14. Aufl. S. 740 Fußnote 25).
  • BGH, 05.12.1950 - IV ZB 108/50

    Vorlegung nach § 28 FGG. Erbscheinsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.03.1959 - V ZB 1/59
    Es handelt sich aber bei der Auslegung des Art. 66 BrREG und des Art. 68 REAO um die gleiche Rechtsfrage, deren unterschiedliche Beantwortung zu einer Vorlegung der Sache an den Bundesgerichtshof nötigt, weil die Rückerstattungsvorschriften als Reichs- (Bundes-) gesetze im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG anzusehen sind (vgl. BGHZ 1, 9, 11 sowie den im Beschluß des Kammergerichts vom 3. September 1953 angeführten Beschluß des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1953, IV ZB 38/53).
  • BGH, 14.07.1953 - IV ZB 38/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.03.1959 - V ZB 1/59
    Es handelt sich aber bei der Auslegung des Art. 66 BrREG und des Art. 68 REAO um die gleiche Rechtsfrage, deren unterschiedliche Beantwortung zu einer Vorlegung der Sache an den Bundesgerichtshof nötigt, weil die Rückerstattungsvorschriften als Reichs- (Bundes-) gesetze im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG anzusehen sind (vgl. BGHZ 1, 9, 11 sowie den im Beschluß des Kammergerichts vom 3. September 1953 angeführten Beschluß des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1953, IV ZB 38/53).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht